BAFA-Unternehmensberatung 2023

Die BAFA-Förderung unternehmerisches Know-how finanziert Unternehmensberatungen für kleine Unternehmen mithilfe von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Das Förderprogramm wird ab 2023 mit leichten Änderungen und Vereinfachungen fortgeführt. 

BAFA Unternehmensberatung 2023: die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Die neue Förderrichtlinie der BAFA Förderung von Unternehmensberatungen für KMU gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Europäischen Sozialfonds Plus kofinanziert und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert.

Holzwürfel mit Symbolen zum Thema "Fördermittel"

Neue Fördersätze BAFA-Unternehmensberatung

Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.

Auch der Fördersatz unterscheidet sich nur noch nach dem Standort und beträgt entweder 50 % und maximal 1.750 Euro oder 80 % und maximal 2.800 Euro der Beratungskosten.

Neue inhaltliche Beratungsschwerpunkte

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Dabei soll gemäß neuer Förderrichtlinie insbesondere auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie die ökologische Nachhaltigkeit Bezug genommen werden. 

Verwendungsnachweisportal ist live

Verwendungsnachweise zu allen Förderanträgen können seit Februar 2023 über das dafür vorgesehene Verwendungsnachweisportal eingereicht werden.

Die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen wurde im Sinne einer besseren Übersichtlichkeit verschlankt. Mit der neuen Förderung ab 2023 entfällt die Unterscheidung der Antragstellergruppen.

Zuschuss Unternehmensberatung: Wer wird gefördert?

Es gibt nur noch eine förderfähige Zielgruppe:

  • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe

Unternehmerisches Know-how: Was wird gefördert?

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung auf der Grundlage eines Businessplans.

Nicht gefördert werden Beratungsmaßnahmen,

  • die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert werden (Kumulierungsverbot).
  • die Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden (Neutralität).
  • die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben.
  • die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.
  • die gegen die geltenden Rechtsvorschriften bzw. die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen.
  • die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben.

Sonderfall: Bei einigen freien Berufen (Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern) werden nur Beratungen gefördert, deren Inhalt die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems ist.

BAFA Unternehmensberatung: Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte (Unternehmensstandort):

Zuschusshöhe 80 Prozent (max. 2.800 Euro):

  • Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig)
  • Region Lüneburg
  • Region Trier

Zuschusshöhe 50 Prozent (maximal 1.750 Euro):

  • Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier)
  • Land Berlin
  • Region Leipzig

Zu den förderfähigen Beratungskosten zählen beispielsweise:

  • das Honorar des Beratungsunternehmens
  • eventuell angefallene Reisekosten des Beratungsunternehmens

Nicht förderfähige Beratungskosten sind:

  • Umsatzsteuer
  • Zertifizierungskosten für Managementsysteme wie z.B. die ISO 9001
 

Anforderungen an eine förderfähige Unternehmensberatung

Beratungen dürfen eine maximale Beratungsdauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Ein Tag wird hierbei mit 8 Stunden angesetzt. Demnach ergibt sich eine maximale Beratungszeit von 40 Stunden.

Die jeweiligen Beratungszeiten müssen nicht zusammenhängend erbracht werden. Die Reisezeiten, Pausen sowie die Zeit, die eine Beraterin bzw. ein Berater benötigt, um den Bericht zu erstellen, zählen nicht zu diesem Zeitkontingent. Im einzureichenden Beratungsbericht des Beratungsunternehmens müssen neben den einzelnen Daten der Beratungstage auch die jeweiligen Stunden angegeben werden. 

Die jeweilige Beratung muss innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle gegenüber der Leitstelle abgerechnet werden.  

Ablauf einer konzeptionellen Beratung:

Der qualifizierte Berater oder Beraterin​

  1. bespricht die speziellen Probleme mit der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer und verschafft sich einen ersten Eindruck über die Unternehmenssituation,
  2. stellt den Ist-Zustand des Unternehmens fest. Sie bzw. er nimmt den Betrieb oder einen Teilbereich kritisch unter die Lupe, analysiert die Ist-Situation des Unternehmens im Rahmen des Beratungsauftrages (= Analyse),
  3. untersucht sorgfältig die Ursachen der einzelnen Schwachstellen (= Benennung der Schwachstellen und deren Ursachen),
  4. erarbeitet darauf aufbauend Verbesserungsvorschläge (= Handlungsempfehlungen) und Anleitungen zur Umsetzung der Vorschläge in die betriebliche Praxis,
  5. unter Bezugnahme auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie die ökologische Nachhaltigkeit.

Eine konzeptionelle Beratung darf sich folglich nicht auf eine Analyse und die Schwachstellenbenennung beschränken, selbst wenn sie von hervorragender Qualität sein sollte.

Handlungsempfehlungen ausschlaggebend

Ausschlaggebend für eine mögliche Förderung ist, dass betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen entwickelt und Anleitungen zur Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen in die betriebliche Praxis gegeben werden. Nur auf dieser Grundlage können die Leitstellen und das BAFA bewerten, ob die Beratung den Richtlinienanforderungen genügt und so eine Förderung gerechtfertigt ist.

Beratungsbericht

Die Beratungsleistung muss von der Beraterin bzw. dem Berater in einem schriftlichen, individuellen Beratungsbericht niedergelegt und der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer ausgehändigt werden. Er dient dem beratenen Unternehmen als Arbeitsgrundlage und Nachweis für die durchgeführte Beratung.

BAFA-Registrierung für Unternehmensberatungen erforderlich

Förderfähige BAFA-Unternehmensberatungen können nur durch hierfür zertifizierte Beratungsunternehmen durchgeführt werden.

Im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können nur Beratungen gefördert werden, die von selbständigen Beratungsunternehmen bzw. deren Angestellten durchgeführt werden, deren überwiegender Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatung (mehr als 50% des Gesamtumsatzes) gerichtet ist.

Darüber hinaus müssen zugelassene Beratungsunternehmen weitere Anforderungen erfüllen, u.a. in Bezug auf eine ordnungsgemäße, zuverlässige und richtlinienkonforme Durchführung der Beratung.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Unternehmen, die eine Beratung über das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ in Anspruch nehmen wollen, können online auf der Website des BAFA einen Antrag stellen. Im nächsten Schritt prüft eine Leitstelle den Antrag und teilt schriftlich (in der Regel per E-Mail) mit, dass bei positiven Bescheid mit der Beratung begonnen werden kann.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung und klären gerne offene Fragen in Zuge eines Informationsgesprächs.